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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Trainingskurse von "Hundetrainer 24"

Fassung vom 01.01.2011

I. Allgemeines

Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen von Hundetrainer 24 gelten für sämtliche vertraglichen Vereinbarungen überdie Durchführung von Trainingseinheiten mit Hundetrainer 24. Abweichende Nebenabreden hiervon bedürfen der Schriftformund der ausdrücklichen Genehmigung durch Hundetrainer 24.

II. Anmeldung

Es wird kostenfrei eine Einführungsveranstaltung gemäß den geltenden Terminplänen angeboten und durchgeführt. Hiernach
erfolgt auf Wunsch des Auftraggebers eine verbindliche schriftliche Anmeldung durch Ausfüllen sämtlicher maßgeblicher durch
Hundetrainer 24 vorgegebener Formulare und Unterlagen. Der Auftraggeber versichert mit der Unterschrift die Vollständigkeit
und Richtigkeit der gemachten Angaben. Mit Unterzeichnung der Trainingsvereinbarung wird die gesamte Kursgebühr fällig. Die
Höhe ergibt sich aus der Preisliste in der jeweils vorliegenden geltenden Form.

III. Zahlungsverkehr

Der Zahlungsverkehr erfolgt nur und ausschließlich in bar. Die Kursgebühr ist bei Unterzeichnung der schriftlichen Anmeldung
durch den Auftraggeber in voller Höhe zu entrichten. Zahlung nach Rechnungslegung und unbarer Zahlungsverkehr sind
ausgeschlossen.

Rückerstattungen der Kursgebühr in voller Höhe oder teilweise erfolgen bei Nichtantritt der Trainingseinheiten nicht. Hierbei ist
es unerheblich, ob der Auftraggeber oder der Hund den Grund für den Nichtantritt liefern. Eine Ausnahme hiervon bilden zwei Sachverhaltskonstellationen:
a.) Der Hund erkrankt und/oder verstirbt während der Vertragslaufzeit.
b.) Der Auftraggeber vollzieht einen Wohnortswechsel, der wegen der Entfernung eine weitere Kursteilnahme unverhältnismäßig
und somit unzumutbar werden lässt.
Liegt eine der beiden Konstellationen vor, ist Hundetrainer 24 hierüber schriftlich in Kenntnis zu setzen. Es erfolgt sodann eine
Abrechnung über die wahrgenommenen Kursleistungen und Trainingszeiten sowie eine Rückerstattung des sich hieraus
ergebenden Guthabens des Auftraggebers.

IV. Kursdauer, Inhalte und Erfolg

Die Kursdauer beträgt ab dem Tag der schriftlichen Anmeldung 12 Monate. Es obliegt dem Auftraggeber, innerhalb dieser
Dauer die Trainingseinheiten wahrzunehmen und in Absprache mit Hundetrainer 24 zu gestalten. Die entsprechenden Inhalte
und Ziele gibt Hundetrainer 24 vor.
Hundetrainer 24 hat nach eigener umfangreicher langjähriger Erfahrung die Kursdauer und die darin enthaltenen
Trainingseinheiten und Trainingsinhalte so konzepiert, dass bei entsprechendem Fleiß des Auftraggebers und dessen
uneingeschränkter Bereitschaft, die Kursziele zu erreichen, der Hund am Ende des Kurses die Kursinhalte und Ziele
gemeinsam mit dem Auftraggeber vollständig absolviert und erreicht haben wird. Bei Abweichungen hiervon erfolgt eine
Rückerstattung der Kursgebühr nicht.

V. Haftung des Auftraggebers

Der Auftraggeber tritt für sämtliche auf dem Trainigsplatz durch in selbst oder den Hund verursachten Schäden vollumfänglich
ein, gleich welcher Art, Höhe und Ursache. Der Auftraggeber stellt mit Unterzeichnung der schriftlichen Anmeldung
Hundetrainer 24 von Schadensersatzansprüchen Dritter resultierend aus dem Verhalten von Hund und Auftraggeber während,
vor und nach den Trainingseinheiten auf dem Trainingsgelände von Hundetrainer 24 frei.

VI. Haftpflichtversicherung

Der Auftraggeber legt für den kursteilnehmenden Hund bei Unterzeichnung der schriftlichen Vereinbarung die Kopie einer
gültigen Hundehaftpflichtversicherung vor.

VII. Haftung von Hundetrainer 24

Hundetrainer 24 haftet für Sachschäden am Hund, die durch vorsätzliches und grob fahrlässiges Handeln durch Erfüllungs- und
Verrichtungsgehilfen von Hundetrainer 24 nachweislich verursacht wurden. Für alle hiervon abweichenden Sach- und
Personenschäden ist eine Haftung von Hundetrainer 24 ausgeschlossen.
Die Teilnahme an den Kurseinheiten durch den Auftraggeber und dessen Hund geschieht auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko
des Auftraggebers. Dies gilt auch und insbesondere für dessen Familienangehörigen und/oder Freunde und Bekannte, die der
Auftraggeber mit auf das Trainingsgelände lässt. Für deren Schadens- und Gefahrenfreiheit haftet ausschließlich der Auftraggeber.
Außerhalb der Trainingsplätze scheidet eine Haftung von Hundetrainer 24 für alle Schäden vollumfänglich aus.

VIII. Impfschutz

Der Auftraggeber versichert mit Unterzeichnung der schriftlichen Anmeldung, dass der teilnehmende Hund gegen die einschlägigen
Hundeerkrankungen geimpft und frei von diesen Krankheiten ist.

IX. Leinenzwang/Maulkorbzwang

Auf den Trainingsplätzen von Hundetrainer 24 herrscht generell Leinenzwang. Bei Verstoß hiergegen behält sich Hundetrainer 24
den Ausschluß des Hundes von der jeweiligen Trainingseinheit vor.
Erkennt Hundetrainer 24 bei einem Hund auf das Erfordernis eines Maulkorbes, so ist dem Hund die Teilnahme an den
Trainingseinheiten ab diesem Zeitpunkt nur noch mit einem Maulkorb gestattet. Einwändungen des Auftraggebers hiergegen sind
nicht relevant und führen zum sofortigen Ausschluss vom Kurs, wenn nötig insgesamt.

X. Ausschluss von Hund und Auftraggeber

Bei Verstoß gegen den Leinenzwang, bei Verstoß gegen das strikt und generell geltende Alkoholverbot für den Auftraggeber auf
den Trainingsplätzen, bei Verstoß gegen den jeweils verhängten Maulkorbzwang, bei unzumutbarem plötzlich auftretenden
Agressionsverhalten des Hundes und in Fällen von Tierquälerei sowie sämtlichen Verstößen gegen das gebot des Tierschutzes ist
Hundetrainer 24 berechtigt, Hund und Auftraggeber vom gesamten Kurs für die gesamte Dauer auszuschließen. Eine
Wiederaufnahme erfolgt nach weiterer Tauglichkeitsprüfung durch Hundetrainer 24 und steht ausschließlich im Ermessen von
Hundetrainer 24.
Eine Rückerstattung von Kursgebühren erfolgt in diesen Fällen generell nicht.

XI. Trainingsplätze

Trainingsplätze von Hundetrainer 24 sind 16727 Velten, Parkallee 12 und 04828 Lübschütz, Alte Salzstraße 6.

XII. Ton- und Bildmitschnitte

a.) Hundetrainer 24 behält sich vor, Ton/ und Bildmitschnitte von Trainingseinheiten anzufertigen und diese auch zu veröffentlichen.
Hierbei kann es vorkommen, dass Auftraggeber und Hund Inhalt einer entsprechenden Abbildung und Veröffentlichung werden. Der
Auftraggeber genehmigt dies durch die Unterzeichnung der schriftlichen Anmeldung und verzichtet anlässlich der Unterzeichnung
der schriftlichen Anmeldung auf die Ausübung seiner Urheberrechte und auf das ausschließliche Recht am eigenen Bild. Sämtliche
Aufnahmen gleich welcher Art sind Eigentum von Hundetrainer 24 und dürfen kommerziell für Werbezwecke genutzt werden.

b.) Es ist den Auftraggebern und deren Familienangehörigen und sonstigen Begleitern auf den Trainingsplätzen untersagt, Bildund/
oder Tonmitschnitte gleich welcher Art zu fertigen und diese im Anschluss Dritten zur Verfügung zu stellen oder gar zu
veröffentlichen, gleich über welches Medium. Bei Zuwiderhandlung macht sich der Auftraggeber für sich und die Begleitpersonen
schadensersatzpflichtig.

XIII. Sonstiges und Salvatorische Klausel

Kindern vor Vollendung des 12. Lebensjahres ist der Aufenthalt auf den Trainingsplätzen nur und auschließlich mit einem erwachsenen Erziehungsberechtigten gestattet. Eltern haften für die Kinder. Soll ein Kind Hundeführer sein, so ist dies vorab mit
dem Trainingsleiter zu besprechen. Dieser muss das Vorhaben ausdrücklich genehmigen.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen Hundetrainer 24 und einem Auftraggeber ist - soweit zulässig - Grimma.
Sollte eine Bestimmung der hiesigen AGB unwirksam sein oder im Fall einer Lücke, so tritt an die Stelle der unwirksamen
Bestimmung oder der Lücke eine solche Bestimmung, die die Parteien gewählt hätten, hätten sie die Unwirksamkeit der
Bestimmung oder die Lücke als Lücke erkannt.

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