AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Trainingskurse von „Hundetrainer 24“

Fassung vom 01.01.2011

I. Allgemeines

Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen von Hundetrainer 24 gelten für sämtliche vertraglichen Vereinbarungen über die Durchführung von Trainingseinheiten mit Hundetrainer 24. Abweichende Nebenabreden hiervon bedürfen der Schriftformund der ausdrücklichen Genehmigung durch Hundetrainer 24.

II. Anmeldung

Es wird kostenfrei eine Einführungsveranstaltung gemäß den geltenden Terminplänen angeboten und durchgeführt. Hiernach erfolgt auf Wunsch des Auftraggebers eine verbindliche schriftliche Anmeldung durch Ausfüllen sämtlicher maßgeblicher durch Hundetrainer 24 vorgegebener Formulare und Unterlagen. Der Auftraggeber versichert mit der Unterschrift die Vollständigkeit und Richtigkeit der gemachten Angaben. Mit Unterzeichnung der Trainingsvereinbarung wird die gesamte Kursgebühr fällig. Die Höhe ergibt sich aus der Preisliste in der jeweils vorliegenden geltenden Form.

III. Zahlungsverkehr

Der Zahlungsverkehr erfolgt nur und ausschließlich in bar. Die Kursgebühr ist bei Unterzeichnung der schriftlichen Anmeldung durch den Auftraggeber in voller Höhe zu entrichten. Zahlung nach Rechnungslegung und unbarer Zahlungsverkehr sind ausgeschlossen.

Rückerstattungen der Kursgebühr in voller Höhe oder teilweise erfolgen bei Nichtantritt der Trainingseinheiten nicht. Hierbei ist es unerheblich, ob der Auftraggeber oder der Hund den Grund für den Nichtantritt liefern. Eine Ausnahme hiervon bilden zwei Sachverhaltskonstellationen:
a.) Der Hund erkrankt und/oder verstirbt während der Vertragslaufzeit.
b.) Der Auftraggeber vollzieht einen Wohnortswechsel, der wegen der Entfernung eine weitere Kursteilnahme unverhältnismäßig und somit unzumutbar werden lässt. Liegt eine der beiden Konstellationen vor, ist Hundetrainer 24 hierüber schriftlich in Kenntnis zu setzen. Es erfolgt sodann eine Abrechnung über die wahrgenommenen Kursleistungen und Trainingszeiten sowie eine Rückerstattung des sich hieraus ergebenden Guthabens des Auftraggebers.

IV. Kursdauer, Inhalte und Erfolg

Die Kursdauer beträgt ab dem Tag der schriftlichen Anmeldung 12 Monate. Es obliegt dem Auftraggeber, innerhalb dieser Dauer die Trainingseinheiten wahrzunehmen und in Absprache mit Hundetrainer 24 zu gestalten. Die entsprechenden Inhalte und Ziele gibt Hundetrainer 24 vor. Hundetrainer 24 hat nach eigener umfangreicher langjähriger Erfahrung die Kursdauer und die darin enthaltenen Trainingseinheiten und Trainingsinhalte so konzipiert, dass bei entsprechendem Fleiß des Auftraggebers und dessen uneingeschränkter Bereitschaft, die Kursziele zu erreichen, der Hund am Ende des Kurses die Kursinhalte und Ziele gemeinsam mit dem Auftraggeber vollständig absolviert und erreicht haben wird. Bei Abweichungen hiervon erfolgt eine Rückerstattung der Kursgebühr nicht.

V. Haftung des Auftraggebers

Der Auftraggeber tritt für sämtliche auf dem Trainigsplatz durch in selbst oder den Hund verursachten Schäden vollumfänglich ein, gleich welcher Art, Höhe und Ursache. Der Auftraggeber stellt mit Unterzeichnung der schriftlichen Anmeldung Hundetrainer 24 von Schadensersatzansprüchen Dritter resultierend aus dem Verhalten von Hund und Auftraggeber während, vor und nach den Trainingseinheiten auf dem Trainingsgelände von Hundetrainer 24 frei.

VI. Haftpflichtversicherung

Der Auftraggeber legt für den kursteilnehmenden Hund bei Unterzeichnung der schriftlichen Vereinbarung die Kopie einer gültigen Hundehaftpflichtversicherung vor.

VII. Haftung von Hundetrainer 24

Hundetrainer 24 haftet für Sachschäden am Hund, die durch vorsätzliches und grob fahrlässiges Handeln durch Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von Hundetrainer 24 nachweislich verursacht wurden. Für alle hiervon abweichenden Sach- und Personenschäden ist eine Haftung von Hundetrainer 24 ausgeschlossen. Die Teilnahme an den Kurseinheiten durch den Auftraggeber und dessen Hund geschieht auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Auftraggebers. Dies gilt auch und insbesondere für dessen Familienangehörigen und/oder Freunde und Bekannte, die der Auftraggeber mit auf das Trainingsgelände lässt. Für deren Schadens- und Gefahrenfreiheit haftet ausschließlich der Auftraggeber. Außerhalb der Trainingsplätze scheidet eine Haftung von Hundetrainer 24 für alle Schäden vollumfänglich aus.

VIII. Impfschutz

Der Auftraggeber versichert mit Unterzeichnung der schriftlichen Anmeldung, dass der teilnehmende Hund gegen die einschlägigen Hundeerkrankungen geimpft und frei von diesen Krankheiten ist.

IX. Leinenzwang/Maulkorbzwang

Auf den Trainingsplätzen von Hundetrainer 24 herrscht generell Leinenzwang. Bei Verstoß hiergegen behält sich Hundetrainer 24 den Ausschluß des Hundes von der jeweiligen Trainingseinheit vor. Erkennt Hundetrainer 24 bei einem Hund auf das Erfordernis eines Maulkorbes, so ist dem Hund die Teilnahme an den Trainingseinheiten ab diesem Zeitpunkt nur noch mit einem Maulkorb gestattet. Einwändungen des Auftraggebers hiergegen sind nicht relevant und führen zum sofortigen Ausschluss vom Kurs, wenn nötig insgesamt.

X. Ausschluss von Hund und Auftraggeber

Bei Verstoß gegen den Leinenzwang, bei Verstoß gegen das strikt und generell geltende Alkoholverbot für den Auftraggeber auf den Trainingsplätzen, bei Verstoß gegen den jeweils verhängten Maulkorbzwang, bei unzumutbarem plötzlich auftretenden Agressionsverhalten des Hundes und in Fällen von Tierquälerei sowie sämtlichen Verstößen gegen das gebot des Tierschutzes ist Hundetrainer 24 berechtigt, Hund und Auftraggeber vom gesamten Kurs für die gesamte Dauer auszuschließen. Eine Wiederaufnahme erfolgt nach weiterer Tauglichkeitsprüfung durch Hundetrainer 24 und steht ausschließlich im Ermessen von Hundetrainer 24. Eine Rückerstattung von Kursgebühren erfolgt in diesen Fällen generell nicht.

XI. Trainingsplätze

Trainingsplätze von Hundetrainer 24 sind 16727 Velten, Parkallee 12 und 04827 Machern OT Lübschütz, Salzstraße 6.

XII. Ton- und Bildmitschnitte

a.) Hundetrainer 24 behält sich vor, Ton/ und Bildmitschnitte von Trainingseinheiten anzufertigen und diese auch zu veröffentlichen. Hierbei kann es vorkommen, dass Auftraggeber und Hund Inhalt einer entsprechenden Abbildung und Veröffentlichung werden. Der Auftraggeber genehmigt dies durch die Unterzeichnung der schriftlichen Anmeldung und verzichtet anlässlich der Unterzeichnung der schriftlichen Anmeldung auf die Ausübung seiner Urheberrechte und auf das ausschließliche Recht am eigenen Bild. Sämtliche Aufnahmen gleich welcher Art sind Eigentum von Hundetrainer 24 und dürfen kommerziell für Werbezwecke genutzt werden.

b.) Es ist den Auftraggebern und deren Familienangehörigen und sonstigen Begleitern auf den Trainingsplätzen untersagt, Bild-und/oder Tonmitschnitte gleich welcher Art zu fertigen und diese im Anschluss Dritten zur Verfügung zu stellen oder gar zu veröffentlichen, gleich über welches Medium. Bei Zuwiderhandlung macht sich der Auftraggeber für sich und die Begleitpersonen schadensersatzpflichtig.

XIII. Sonstiges und Salvatorische Klausel

Kindern vor Vollendung des 12. Lebensjahres ist der Aufenthalt auf den Trainingsplätzen nur und ausschließlich mit einem erwachsenen Erziehungsberechtigten gestattet. Eltern haften für die Kinder. Soll ein Kind Hundeführer sein, so ist dies vorab mit dem Trainingsleiter zu besprechen. Dieser muss das Vorhaben ausdrücklich genehmigen. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen Hundetrainer 24 und einem Auftraggeber ist – soweit zulässig – Grimma. Sollte eine Bestimmung der hiesigen AGB unwirksam sein oder im Fall einer Lücke, so tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung oder der Lücke eine solche Bestimmung, die die Parteien gewählt hätten, hätten sie die Unwirksamkeit der Bestimmung oder die Lücke als Lücke erkannt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen von „Hundetrainer24“ für den Hundepensionsbetrieb

Stand Januar 2011

§ 1 Vertragsschluss und Vertragslaufzeit

Ein Vertrag über die Unterbringung eines Hundes bei Hundetrainer24 kommt ausschließlich unter Verwendung der durchHundetrainer24 vorgegebenen und verwendeten Vertragsformulare zustande. Der Vertrag muss durch beide Vertragsparteienunterzeichnet sein. Nicht unterzeichnete Verträge und/oder vom vorgegebenen Vertragsformular abweichende Texte sindunwirksam und begründen kein wirksames Vertragsverhältnis. Der Vertrag beginnt mit dem Tag der Unterbringung des Hundesund endet mit dem Tag der tatsächlichen Abholung des Pensionshundes durch den Auftraggeber oder einer von diesemwirksam bevollmächtigten Person. Vertraglich vereinbarte Tagespreise im Rahmen einer Tagesunterbringung verstehen sich jeangefangenen Kalendertag.

§ 2 Auftragserteilung

Für die vertraglich eingegangene Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Hundetrainer24. Mit Unterzeichnung des Pensionsvertrages gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als vereinbart.

§ 3 Preise

Maßgeblich für die Rechnungsstellung sind die jeweils in den Preislisten der geltenden Fassung ausgewiesenen Preise.

§ 4 Zahlungsbedingungen

Der vertraglich vereinbarte Pensionsbetrag ist im Voraus, spätestens bei Abgabe des Pensionshundes zum vereinbarten Vertragsbeginn vollständig zu entrichten. Wird der Pensionshund nicht zum vertraglich vereinbarten Termin abgeholt, so trägt der Auftraggeber für weitere 7 Tage die vertraglich vereinbarten Kosten gemäß Preisliste. Hiernach wird Hundetrainer24 die Vermittlung des Tieres an einen neuen Besitzer vornehmen, erforderlichenfalls erfolgt eine Einweisung des Hundes ins Tierheim. Sämtliche mit der Vermittlung und/oder Einweisung ins Tierheim verbundenen Kosten trägt der Auftraggeber, so wie auch die Kosten der weiteren Unterbringung des Pensionshundes. Dem Auftraggeber steht es frei, Hundetrainer24 um eine Verlängerung des Pensionsvertrages zu ersuchen; dies hat in jedem Fall schriftlich unter Angabe der hierzu führenden Gründe zu erfolgen und ist vom Einverständnis von Hundetrainer24 abhängig. Eine automatische Vertragsverlängerung, abweichend von § 4 ist nicht möglich. Für den Fall einer Vertragsverlängerung ist der zusätzlich anfallende Betrag für die Vertragsverlängerung innerhalb von 2 Tagen nach erteilter Zustimmung an Hundetrainer 24 zu zahlen, anderenfalls die erteilte Zustimmung wieder erlischt. Hierüber bedarf es keiner weiteren Unterrichtung des Auftraggebers.

§ 5 Gesundheitszustand des Hundes

Der Auftraggeber versichert vertraglich, dass der Pensionshund ausreichend geimpft und entwurmt ist. Der Impfausweis ist spätestens bei Vertragsbeginn vorzulegen und er verbleibt während der gesamten Vertragslaufzeit im Besitz von Hundetrainer24. Besonderheiten der Verpflegung, Besonderheiten im Wesen und Verhalten sowie Verhaltensanomalien müssen vom Auftraggeber mitgeteilt und im Vertrag festgehalten werden. Anderenfalls finden sie keine Berücksichtigung und begründen keinerlei spätere Ansprüche des Auftraggebers gegen Hundetrainer24. Während der Vertragslaufzeit erkrankte und/oder verunfallte Hunde werden auf Veranlassung von Hundetrainer24 einem Tierarzt vorgestellt. Die Auswahl des Arztes obliegt allein Hundetrainer24. Die Kosten der medizinischen Heilbehandlung trägt der Auftraggeber, ebenso die Kosten einer Obduktion für den Fall, dass der Pensionshund während der Vertragslaufzeit verendet. Ausgenommen hiervon sind Fälle, in denen Hundetrainer24 den Unfall oder die Krankheit des Pensionshundes vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt und verursacht. Umfang und Art der medizinischen Heilbehandlung insbesondere der Untersuchung stehen im Ermessen von Hundetrainer24. Eine Abstimmung mit dem Auftraggeber erfolgt soweit möglich und zumutbar. Die Entscheidung über die Frage, ob ein Pensionshund im akuten schweren Krankheitsfall eingeschläfert werden soll obliegt Hundetrainer24, jedoch erst nach fruchtlos verlaufendem Versuch, den Auftraggeber telefonisch über den Fall zu unterrichten. Eine Abstimmung mit dem Auftraggeber erfolgt soweit möglich und zumutbar.

§ 6 Haftpflichtversicherung

Der Auftraggeber übergibt Hundetrainer24 spätestens zum Vertragsbeginn die Kopie einer Police über eine Hundehaftpflichtversicherung für den Pensionshund. Sämtliche Schäden, verursacht durch den Pensionshund, deren Regulierung durch die Haftpflichtversicherung abgelehnt werden, übernimmt der Auftraggeber. Er stellt Hundetrainer24 ausdrücklich von der Inanspruchnahme Dritter für während der Vertragslaufzeit durch den Penionshund verursachter Schäden gleich welcher Art und Höhe frei.

§ 7 Futter

Der Pensionshund erhält gesundes und artgerechtes Futter in artgerechter und ausreichender Menge. Es steht dem Auftraggeber frei, auf eigene Kosten eigenes Futter für den Pensionshund zur Verfügung zu stellen. Ist der zur Verfügung gestellte Vorrat aufgebraucht, erhält der Pensionshund das Futter von Hundetrainer24.

§ 8 Die läufige Hündin

Läufige Hündinnen können als Pensionshund aufgenommen werden. Die Läufigkeit muss bei Vertragsschluss, spätestens bei Vertragsbeginn mitgeteilt und schriftlich vermerkt werden, anderenfalls für die damit einher gehenden Folgen keine Haftung durch Hundetrainer24 übernommen wird.

§ 9 Leinenfreiheit

Der Auftraggeber erteilt sein Einverständnis damit, dass der Pensionshund auf dem eingezäunten Gelände von Hundetrainer24 ohne Leine geführt und beaufsichtigt wird.

§ 10 Haftung

Abs.1 für mitgebrachte Gegenstände Hundetrainer24 übernimmt keine Haftung für Verlust und Beschädigung von mitgebrachten Gegenständen wie Leinen, Decken, Körben, Spielzeug etc.pp. Abs.2 für Schäden am Pensionshund sowie solche , die er verursacht Hundetrainer24 übernimmt keine Schäden am Pensionshund sowie diese, die der Pensionshund an anderen Pensionshunden, Gegenständen und Personen verursacht. Ausgenommen hiervon sind Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

§ 11 Urheberrecht

Hundetrainer24 fertigt bei Trainings- und Schulungsmaßnahmen Ton- und Bildmitschnitte. Der Auftraggeber erklärt sich hiermit und mit der Veröffentlichung der angefertigten Ton- und Bildmitschnitte einverstanden und verzichtet mit Vertragsunterzeichnung, sich nachträglich auf den Urheberrechtsschutz und auf das Recht am eigenen Bild zu berufen. Damit einhergehende Ansprüche des Auftraggebers scheiden somit aus.

§ 12 Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Hundetrainer24 ist – soweit zulässig – Grimma.

§ 13 Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen unwirksam sein und für den Fall einer Lücke, soll die Bestimmung gelten, die die Parteien gewählt hätte, hätte sie die Unwirksamkeit der Bestimmung oder der Lücke gekannt bzw. eine solche die der beabsichtigten Regelung am nächsten kommt.